Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Das BVA hat eine neue Information zur 9. Änderung der BBhV verfasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Interessant ist sicherlich, dass die Einkommensgrenze für Ehegatten etc. von 17.000 € auf 20.000 € angehoben wird (und ab 2024 an den Satz der jährl. Rentenerhöhung gekoppelt werden soll).
Zukünftig sollen auch Brillen und Brillengläser wieder beihilfefähig sein.
>> Information zur Änderung [105 KB]
>> Neunte Verordnung [216 KB]


Das Erstellen eines Beihilfeantrags ist einfacher geworden:
Die entsprechenden Vordrucke können auf der hoempage BVA heruintergeladen werden.
Gleichzeitig wird eine Ausfüllhilfe angeboten, die sich dort ebenfalls findet.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/1_Antrag/antrag_node.html

Wichtiger Hinweis:
Die Anlage "Ehegatte/in / Lebenspartner/in" wird bei erstmaliger Antragstellung oder bei Änderung der Daten ausgefüllt.
Außerdem ist die Anlage bitte jährlich bei erstmaliger Beantragung von Aufwendungen für Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zusammen mit dem Steuerbescheid des zweiten Kalenderjahres vor Antragstellung vorzulegen (also für 2022 der Bescheid für 2020). Dies gilt auch für Beihilfeempfänger, die Beihilfeanträge per App einreichen.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Vordrucke/Anlage_Ehegatte.html?nn=211826

Beihilfeberatung
In der April-Ausgabe 2021 der Verbandszeitschrift (S. 107) informiert die Förderungsgesellschaft (FÖG) über das Angebot des Kooperationspartners Medirenta. Die Fa. Medirenta ist ein Rechtsdienstleister, der für Beihilfeberechtigte und Angehörige einen Komplettservice rund um Kranken- und Pflegekosten übernimmt. Weitere Einzelheiten und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Artikel.