Das E-Rezept in der Beihilfe
16.08.2023: Die Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt informieren über die Voraussetzungen für die künftige Nutzung des elektronischen Arzneimittelrezeptes (E-Rezept) für beihilfeberechtigte Personen.
Das E-Rezept wird mit der Beihilfe kompatibel sein:
Sie werden als Patient von Ihrem Arzt entweder einen Papierausdruck des E-Rezeptes erhalten, mit dem Sie in der Apotheke Ihr Medikament wie bislang erhalten und den Sie ebenfalls wie bislang Ihrem Beihilfeantrag beifügen können.
Möchten Sie den digitalen Weg des E-Rezeptes mitgehen, können Sie den digitalen Beleg nach der Einlösung in der Apotheke mit der Upload-Funktion in die Beihilfe-Bund-App hochladen und mit ihren abfotografierten Belegen zusammen einreichen. Das funktioniert übrigens bereits heute und wird von vielen Antragstellerinnen und Antragstellern schon z.B. für Schriftverkehr, Widersprüche o.ä. genutzt.
Nähere Informationen auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes (den link kopieren und im browser einfügen):
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2022/E-Rezept_Beihilfe.html
Informationen zum E-Rezept für Deutschland:
Ab Juli 2023 wird es für Versicherte die Möglichkeit geben, E-Rezepte digital mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen.
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